Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz ist ein historisches Urteil und ein großer Sieg vor allem für junge Klimaschützer. Das Gericht hat im Kern festgestellt: Die Politik muss deutlich mehr tun, damit die Klimaziele erreicht werden. Und sie darf drastische Schritte, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken, nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben
Die klare Botschaft des Bundesverfassungsgerichts ist: Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft. Das ist eine Ansage, die Folgen haben muss. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.
Unser Plakat zur Bundestagswahl 1983. Es ist fast 40 Jahre her: Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geborgt.
Annalena Baerbock: Zu Recht stellt das Gericht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr Co2 einzusparen. Sonst haben kommende Generationen keinen ausreichenden Spielraum mehr.
Das heißt, es braucht ein Klimaschutzsofortprogramm: bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt, schneller aus der Kohle aussteigen, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen und einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung wird dagegen teurer.
Das wollen wir in einer neuen Bundesregierung umsetzen. Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten und das Klimaschutzgesetz entsprechend ändern. Dazu zählt auch die Festlegung konkreter Reduktionsziele für den gesamten Zeitraum bis zur Erreichung von Klimaneutralität über alle Sektoren. Wir haben als politisch Verantwortliche die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren. So wollen wir handeln.